📊 Kleinunternehmer-Schwelle (§ 19 UStG)

Seit 1. Januar 2025 gelten neue Schwellen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € erwarteter Umsatz im laufenden Jahr. Wer beide einhält, ist Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer berechnen.

Status nach § 19 UStG

Was bedeutet Kleinunternehmer-Status?

  • Vorteile: Keine USt-Voranmeldung. Keine 19 % auf deine Rechnungen. Einfachere Buchhaltung. Endkunden zahlen weniger.
  • Nachteile: Kein Vorsteuerabzug — bezahlst USt auf deine Einkäufe ohne Erstattung. Geschäftskunden mögen den Hinweis „§ 19 UStG kein USt-Ausweis" nicht.
  • Pflicht-Hinweis auf jeder Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wichtig: 2025-Änderungen

Bis Ende 2024 galten 22.000 € / 50.000 €. Seit 1.1.2025 sind die Schwellen erhöht auf 25.000 € / 100.000 €. Außerdem: Bei Überschreitung der oberen Grenze (100.000 €) wird seit 2025 sofort die Umsatzsteuer-Pflicht ausgelöst — nicht erst im nächsten Kalenderjahr.

Wenn du knapp drunter bist

Plane Einnahmen-Zeitpunkte so, dass die 25.000-€-Vorjahresgrenze nicht knapp überschritten wird. Manche Auftragnehmer schieben den letzten Zahlungseingang ins neue Jahr, um Kleinunternehmer zu bleiben. Im Zweifel mit Steuerberatung sprechen.

⚠ Dieses Werkzeug gibt eine grobe Einschätzung. Bei realen Steuer-Entscheidungen unbedingt eine:n Steuerberater:in einbeziehen. Stand: § 19 UStG zum 1.1.2025.