📊 Kleinunternehmer-Schwelle (§ 19 UStG)
Seit 1. Januar 2025 gelten neue Schwellen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € erwarteter Umsatz im laufenden Jahr. Wer beide einhält, ist Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer berechnen.
Status nach § 19 UStG
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Was bedeutet Kleinunternehmer-Status?
- Vorteile: Keine USt-Voranmeldung. Keine 19 % auf deine Rechnungen. Einfachere Buchhaltung. Endkunden zahlen weniger.
- Nachteile: Kein Vorsteuerabzug — bezahlst USt auf deine Einkäufe ohne Erstattung. Geschäftskunden mögen den Hinweis „§ 19 UStG kein USt-Ausweis" nicht.
- Pflicht-Hinweis auf jeder Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Wichtig: 2025-Änderungen
Bis Ende 2024 galten 22.000 € / 50.000 €. Seit 1.1.2025 sind die Schwellen erhöht auf 25.000 € / 100.000 €. Außerdem: Bei Überschreitung der oberen Grenze (100.000 €) wird seit 2025 sofort die Umsatzsteuer-Pflicht ausgelöst — nicht erst im nächsten Kalenderjahr.
Wenn du knapp drunter bist
Plane Einnahmen-Zeitpunkte so, dass die 25.000-€-Vorjahresgrenze nicht knapp überschritten wird. Manche Auftragnehmer schieben den letzten Zahlungseingang ins neue Jahr, um Kleinunternehmer zu bleiben. Im Zweifel mit Steuerberatung sprechen.
⚠ Dieses Werkzeug gibt eine grobe Einschätzung. Bei realen Steuer-Entscheidungen unbedingt
eine:n Steuerberater:in einbeziehen. Stand: § 19 UStG zum 1.1.2025.